In eigener Sache: Neue News-Seite |
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8. Mai 2019
Unser Blog mit aktuellen Beiträgen finden Sie unter info.4commerce.de.
Wir freuen uns, wenn Sie die Seite besuchen, viel Spaß beim Stöbern!
Neuer Erpresservirus Goldeneye bedroht Personalabteilungen |
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12. Dezember 2016
In letzter Zeit war es etwas ruhiger geworden um die so genannten Verschlüsselungstrojaner wie z.B. Petya, Locky und TeslaCrypt. Doch seit Anfang Dezember ist eine neue Variante dieser Erpresserviren im Umlauf: Goldeneye zielt vor allem auf Personalverantwortliche und versteckt sich im Anhang von Bewerbungen.
Schadcode im Gewand von vermeintlichen Bewerbungen gab es zwar schon öfter, doch sind die Schreiben aktuell äußerst professionell gestaltet und beziehen sich auf tatsächliche Stellenausschreibungen der jeweiligen Unternehmen. Auch der zuständige Personalverantwortliche wird gezielt angeschrieben und namentlich korrekt angesprochen. Das macht es extrem schwer, die mögliche Bedrohung zu erkennen. (mehr)
Mobile Internetnutzung überholt erstmals Desktop-Zugriffe |
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8. November 2016
Wie heise online berichtet, wurde im Oktober zum ersten Mal mehrheitlich mit mobilen Endgeräten auf das Internet zugegriffen. Bis dahin hatte immer noch die Nutzung per Desktop-PC vorne gelegen.
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Neue Webseite nuun food & talk online |
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4. Oktober 2016
Ende September hat die Webseite der nuun food & talk GmbH das Licht der Welt erblickt. 4commerce hat die Webpräsenz als modernen One Pager umgesetzt.
Die Seite bietet einen kompakten Überblick über die Handlungsfelder und Kernkompetenzen des neu gegründeten Kaarster Unternehmens. Neben der Präsentation der Fakten setzt die Seite unterstützend auf eine aussagekräftige Bildsprache. Sie vermittelt eine Vorstellung von den Räumen sowie deren Nutzungsmöglichkeiten und unterstreicht den hochwertigen Eindruck der Location.
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Gesetzesänderung zur WLAN-Haftung – Rechtssicherheit nicht in Sicht |
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29. September 2016
Bereits seit Jahren gibt es in Deutschland immer wieder Streit um die so genannte Störerhaftung bei WLANs. Der Begriff besagt, dass jeder, der ein offenes WLAN betreibt, z.B. im eigenen Café oder im Unternehmen für Kunden, dafür verantwortlich ist, dass die Benutzer keine Urheberrechts- oder sonstige Rechtsverletzungen begehen. Im Falle des Falles macht sich also nicht nur der User, der z.B. Musikstücke oder Filme illegal herunterlädt, strafbar, sondern auch derjenige, der den WLAN-Zugang bereitstellt. Beide sind in diesem Fall an der "Störung" des Rechts beteiligt.
Nun liegt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vor, das eigentlich für mehr Klarheit und vor allem Rechtssicherheit hätte sorgen können. Doch unter Rechtsexperten sorgt es für viel Diskussionsstoff, es herrscht weiterhin Uneinigkeit.
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