Cloud Computing und Datenschutz – zwei parallele Welten?

Donnerstag, 08. September 2011, 17:06 Uhr

8. September 2011

Mehr als 82.000.000 Suchergebnisse liefert Google™ derzeit für den Begriff Cloud Computing. Ein Thema, das in der IT in aller Munde ist und für den Anwender viele Vorteile bietet. Auch im Business-Umfeld. Denn Unternehmen müssen sich nicht mehr um eine eigene IT-Infrastruktur kümmern, sondern mieten Hardware und Software bei entsprechenden Anbietern, die ihnen den Zugriff auf Anwendungen und Daten zur Verfügung stellen. IT wandert in die Cloud, wird abstrakt, ist physikalisch nicht mehr greifbar.

Für Unternehmen, gerade auch für kleinere, bringt dies Erleichterung und mehr Freiraum, sich auf die eigentliche Geschäftstätigkeit zu konzentrieren. Doch aus dem Auge und aus dem Sinn ist die IT für das Unternehmen auch dann nicht, sie sollte es zumindest nicht sein. Denn es gilt, das Thema Datenschutz zu beachten und zu behandeln. Und: es nimmt beide Seiten in die Pflicht, den Dienstanbieter wie den Kunden. Hinzu kommt, dass der Datenschutz im Falle von Cloud Computing vor besonderen Herausforderungen steht. Denn: Das deutsche Datenschutzrecht ist auf Konzepte wie Cloud Computing (noch) gar nicht ausgelegt und den Anforderungen den modernen, Internet-basierten Infrastrukturen nicht gewachsen.

Experten fordern daher Datenschutzrichtlinien für die Cloud, nachzulesen z.B. auch in diesem Artikel auf WELT ONLINE. Davon unabhängig sind die Dienstanbieter gefordert, sich dieses Themas in eigener Sache sowie für Ihre Kunden anzunehmen und gemeinsam vertraglich zu regeln. Denn im rechtlichen Sinne ist Cloud Computing Auftragsdatenverarbeitung und in §11 Bundesdatenschutz geregelt. Auftragsdatenverarbeitung erfordert eine vertragliche Regelung und Fixierung, wie die Verarbeitung der Kundendaten im Einzelnen erfolgt.

Es bleibt also noch viel zu tun, das Datenschutzrecht „auf Spur zu bringen“ und an die modernen Gegebenheiten anzupassen. Allein für Cloud Computing erscheint das schon lohnenswert, zumal dies bereits gelebte Realität ist. Der Gesetzgeber dürfte also kaum mehr daran vorbei kommen, sich dem anzunehmen und ist gefordert.

Weitere Informationen:
Anwälte fordern Cloud-Datenschutz (WELT ONLINE)

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