8. Oktober 2008
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht. Er soll Webseitenbetreibern die Orientierung erleichtern und sie dabei unterstützen, ihr Internetangebot mit einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anbieterkennzeichnung (Impressum) zu versehen.
Die Impressumspflicht ist im so genannten Telemediengesetz (TMG) geregelt und verpflichtet bestimmte Diensteanbieter zur Selbstauskunft nach festgelegten Vorgaben. Der Leitfaden schlüsselt übersichtlich auf, wer welche Angaben machen muss und wie sie zu platzieren sind. Denn dass die Angaben gemacht werden, genügt noch nicht, sie müssen auch leicht auffindbar sein und permanent verfügbar gehalten werden.
Die Anbieterkennzeichnungspflicht dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers. Kommt der Anbieter der Impressumspflicht nicht oder nicht ausreichend nach, handelt er nicht nur ordnungswidrig, sondern begeht auch einen Wettbewerbsverstoß. Daher ist es in der Vergangenheit in diesem Bereich schon zu regelrechten Abmahnwellen gekommen. Das BMJ will hier für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Der Leitfaden selbst ist aber ausdrücklich nicht rechtsverbindlich, sondern als reine Arbeitshilfe gedacht.
Der Leitfaden im Web und als PDF
https://www.4commerce.de/article.php?story=Leitfaden-zur-Impressumspflicht