Neuregelungen 2009

Mittwoch, 07. Januar 2009, 06:08 Uhr

7. Januar 2009

Auch das Jahr 2009 bringt in der IT und Telekommunikation einige Neuerungen:

Vorratsdatenspeicherung Stufe 2
Nachdem seit 2008 bereits die Verbindungsdaten von Festnetz- und Mobiltelefonaten für 6 Monate gespeichert werden müssen, sind seit dem 1.1.2009 auch die Anbieter von Internetdiensten in der Pflicht, die Verbindungsdaten der elektronischen Kommunikation zu protokollieren und 6 Monate vorzuhalten. Dazu gehören IP- und E-Mail-Adressen, Zeit und Dauer der Internetnutzung sowie die Zeitpunkte von Versand und Abruf von E-Mails.

Steigende Rundfunkgebühren
Laut BITKOM steigen die Gebühren für Fernseher um ca. 6 und für Radios sowie Internet-fähige PCs und Handys um etwa 4 Prozent.

Nutzungsverbot für Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2
Diese Geräte dürfen ab Januar nicht mehr benutzt werden, die entsprechenden Frequenzbereiche werden für den öffentlichen Mobilfunk vergeben. Wer trotzdem weiter mit einem alten Telefon telefoniert, kann Funkstörungen auslösen. Kommt es zu Ermittlungen der Bundesnetzagentur, können die Kosten dem Nutzer in Rechnung gestellt werden. Außerdem kann ein Bußgeld fällig werden. Hinweise zu den Funkstandards von Telefongeräten finden sich in der Bedienungsanleitung und können ggf. beim Hersteller erfragt werden.

Handelsregister online
Eintragungen ins Handelsregister werden künftig nur noch online veröffentlicht und nicht mehr, wie bisher, in Tageszeitungen bekannt gemacht. Seit die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister vor 2 Jahren auf elektronischen Betrieb umgestellt wurden, erfolgten die meisten Einreichungen von Gesellschaftsänderungen beim Amtsgericht ohnehin nur noch elektronisch.

Quelle: BITKOM Hightech Update: Neu im Jahr 2009

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