31. Oktober 2009
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., BITKOM, hat ein Hinweisblatt zur Pflichtablieferungsverordnung für Medienwerke veröffentlicht. Demnach sind die Betreiber von Webpräsenzen zur Zeit nicht verpflichtet, ihre Netzpublikationen unaufgefordert an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) abzuliefern. Entsprechend ist auch nicht mit der Einleitung etwaiger Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen.
Laut BITKOM plant die DNB auch nicht, sämtliche Formen digitaler Veröffentlichungen im Internet mit der Ablieferungspflicht zu belegen. Vielmehr geht es nur um eng begrenzte Medienwerkstypen und abgrenzbare digitale Publikationen wie Bücher und Aufsätze, die außerhalb der digitalen Welt ein „körperliches“ Pendant haben. Auch digitale Werke, die ausschließlich in einem sachbezogenen geschlossenen Mitgliederbereich hinterlegt werden, sollen nicht ablieferungspflichtig sein.
Die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die DNB ist seit dem 22. Oktober 2008 in Kraft und hat in der Öffentlichkeit viele Fragen aufgeworfen, da sie die Abgabepflicht auf sogenannte „unkörperliche Medienwerke“ und „Netzpublikationen“ ausgeweitet hat. Um die damit verbundenen Fragen zu klären, steht der BITKOM zusammen mit dem DIHK in einem engen Austausch mit der Nationalbibliothek. Die nun erarbeiteten Hinweise sind ausdrücklich als eine Momentaufnahme zu verstehen und haben keine Verbindlichkeit für den Einzelfall. Das Hinweisblatt soll zudem laufend aktualisiert werden, da die DNB die Verordnung in einem stetigen Prozess konkretisiert.
Das Hinweisblatt kann als PDF auf der BITKOM-Seite heruntergeladen werden.
https://www.4commerce.de/article.php?story=Pflichtablieferungsverordnung