19. Juli 2012
Ab dem 1. August gelten für Unternehmen, die online Waren an Endverbraucher verkaufen, neue gesetzliche Regeln, die die Verbraucher besser vor dem versehentlichen Abschluss unerwünschter Abonnements (Abofallen) und sonstiger Kostenfallen schützen sollen. Dafür tritt die so genannte Button-Lösung in Kraft, die die Informationspflichten des Unternehmers während des Bestellvorgangs regelt.
Die Grundregel lautet, dass für den Käufer jederzeit transparent sein muss, welche Aktion er mit dem nächsten Mausklick vornimmt. Unmittelbar vor einer Bestellung müssen dem Käufer folgende Informationen übermittelt werden:
Nicht eindeutige Bezeichnungen wie "Bestellen", "Bestellung abschließen", "Weiter" oder "Anmeldung" sind nicht mehr zulässig, denn irreführende Bezeichnungen waren in der Vergangenheit einer der Hauptgründe dafür, dass Käufer oft nicht zwischen kostenpflichtigen und Gratis-Angeboten unterscheiden konnten.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat in einem Whitepaper die wesentlichen Anforderungen formuliert, die sich aus der Gesetzesänderung (§ 312g, Absatz 2 BGB) ergeben.
Weitere Informationen:
Druckknopf gegen Abofallen (heise.de)
BGB § 312g Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
https://www.4commerce.de/article.php?story=e-commerce-button-loesung-tritt-in-kraft