Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen

Mittwoch, 11. Juli 2012, 17:29 Uhr

10. Juli 2012

Bereits zum 1. Juli 2011 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen im Steuervereinfachungsgesetz 2011 neu gefasst. Wie die Vereinfachung für Unternehmen aussehen soll, war bislang nicht konkret geregelt. Jetzt gibt ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums Aufschluss. Die wichtigsten Eckpunkte lauten:

Somit ist neben der üblichen Rechnungsprüfung nach kaufmännischen Gesichtspunkten kein weiteres, technisches Verfahren zur Gültigkeitsprüfung digitaler Signaturen mehr zwingend und tangiert auch nicht den Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Unabhängig von diesen aktuellen Änderungen sind hingegen die Aufbewahrungspflichten sowie Grundlagen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gemäß GDPdU zu betrachten, die nach wie vor gelten und zu deren Einhaltung Unternehmen verpflichtet sind.

Hier können z.B. Mailarchivierungssysteme wie Mailstore helfen, die für eine rechtssichere Archivierung sämtlicher elektronischer Korrespondenz sorgen, sie vor Manipulation schützen und zu jedem Zeitpunkt Zugriff und Wiederherstellbarkeit sicherstellen. Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs gilt jedoch auch hier: wer seinen Aufbewahrungspflichten nicht nachkommt, gefährdet nicht sein Anrecht auf Vorsteuerabzug.

Quelle: Zum Umgang mit E-Rechnungen (heise.de)

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