Warteschleifen ab 1. Juni kostenfrei

Donnerstag, 30. Mai 2013, 16:01 Uhr

30. Mai 2013

Ab dem 1. Juni 2013 dürfen bei Anruf von Servicehotlines mit Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 für den Anrufer keine Kosten mehr entstehen, wenn er in einer Warteschleife ausharren muss. Es sei denn, für den Anruf gilt ein Festpreis. Über beides, die Festkosten oder die kostenfreie Wartezeit muss der Anrufer zu Beginn des Anrufs informiert werden. Außerdem muss ihm angesagt werden, wie lange die Wartezeit etwa dauern wird.

Verbraucher sollen so vor unerwartet hohen Kosten von z.T. mehreren Euro, die durch Wartezeit bislang zusammen kommen konnten, geschützt werden. Auch spätere Warteschleifen, die entstehen können, wenn ein Anrufer im Verlauf eines Telefonats weitergeleitet wird, dürfen nichts mehr kosten. Wird der Anruf entgegengenommen und bearbeitet, kann das Gespräch normal abgerechnet werden.

Dennoch werden kostenpflichtige Warteschleifen nicht ganz von der Bildfläche verschwinden: Bei normalen Ortsvorwahlen sind sie weiterhin erlaubt. Auch an anderen Stellen geht die neue gesetzliche Regelung vielen nicht weit genug: Elektronische Auswahlmenüs, bei denen der Anrufer zwischen einer oft großen Zahl von Weiterleitungsoptionen wählen kann, dürfen weiterhin etwas kosten. Es steht zu befürchten, dass einige Anbieter dieses Schlupfloch ausnutzen werden. Schon jetzt sind diese Ansagen oft mit nicht enden wollenden Hinweisen und Auswahloptionen versehen.

Die Bundesnetzagentur hat für die Sonderrufnummern zwei neue Rufnummernbereiche eingerichtet, um die Anbieter bei der Umsetzung der neuen Regelung zu unterstützen. Die Vorwahl 0180-6 zeigt an, dass der Anruf zum Pauschalpreis abgerechnet wird, bei 0180-7 dürfen eventuelle Wartschleifen nur 30 Sekunden dauern und nichts kosten.

Wer 0180-Rufnummern umgehen will, kann auf der Seite www.0180.info recherchieren, welche Festnetznummern hinter 0180-Nummern stehen. Denn oft sind die kostenpflichtigen Sonderrufnummern mit regulären Festnetznummern verknüpft, die die Firmen aber bewusst nicht verbreiten.

Quellen:
Bußgelder bis zu 100.000 Euro: Schluss mit der Warteschleifen-Abzocke
Gegen die Abzocke in der Warteschleife: Die ungewissen Kosten stehen ab 1. Juni schärfer unter Kontrolle

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