Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet

Dienstag, 12. Oktober 2010, 13:20 Uhr

12. Oktober 2010

Noch bis Freitag, 15. Oktober 2010, können Mieter und Eigentümer bei Google beantragen, dass ihre Immobilie auf den Fotografien für den Straßenansichtsdienst unkenntlich gemacht wird. Diese Frist gilt nur für die 20 großen Städte, in denen Google Street View noch in diesem Jahr starten soll. Für alle anderen Einwohner Deutschlands ist auch weiterhin Widerspruch möglich. Wer ihn ohnehin einlegen will, kann dies auch jetzt schon tun und ist später dann nicht mehr an mögliche Fristen gebunden.

Der Widerruf kann online oder per Post erfolgen.

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