14. Januar 2010
Bereits seit Jahren schwelte der Streit zwischen PC-Herstellern und Verwertungsgesellschaften, nun ist die Entscheidung gefallen: Pro PC wird eine Urheberrechtspauschale von EUR 13,65 (mit integriertem Brenner) bzw. EUR 12,15 (ohne Brenner) erhoben, rückwirkend zum 1. Januar 2008, zu leisten bis Ende 2010. Auf diese urheberrechtliche Abgabepflicht einigten sich der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) bereits vor Weihnachten.
Die Regelung sieht vor, dass die Pauschale auf die Gerätepreise aufgeschlagen und damit direkt an die Käufer weitergereicht wird – was für viel Kritik sorgt. Auch für die im Bundesverband Computerhersteller zusammengeschlossenen 8 großen Herstellerfirmen stellt diese Einigung lediglich einen Kompromiss dar, der den Herstellern und Importeuren nach jahrelangen Verhandlungen nun immerhin Rechts- und Planungssicherheit gibt. Eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts stehe aber nach wie vor aus, teilt der Bundesverband in seiner Presseerklärung auf http://www.bch-verband.de mit.
Mit der Abgabe sollen die Rechte von Autoren, Künstlern und Produzenten an urheberrechtlich geschützten Werken beglichen werden. Viele, vor allem kleinere PC-Hersteller, die nicht dem BCH angehören, sind mit dieser Einigung und dem Vorstoß des BCH nicht einverstanden und befürchten eine zu hohe finanzielle Belastung für Hersteller und Importeure.
Weitere Informationen
Urheberrechtspauschale für PC beschlossen (Spiegel online)
ZPÜ und Teile der IT-Branche einigen sich auf Urheberrechtsabgabe für PCs (heise online)