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Vorratsdatenspeicherung
26. April 2007

Der umstrittene Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung soll bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, erst zu März 2009.

Das Gesetz soll Telekommunikationsanbieter und Internetprovider dazu verpflichten, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für die Dauer von sechs Monaten zu speichern. Das gilt sowohl für Festnetz- als auch Mobilfunkgespräche sowie im Internet für die Zugangsdaten zu Internet, E-Mail und Internet-Telefonie. Inhalte sollen zwar nicht gespeichert werden, aber immerhin Zugangskennungen, Datum und Uhrzeit von E-Mails und Telefonaten sowie die Dauer von Online-Sitzungen.

Das geplante Gesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus. Die gespeicherten Daten müssen Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden.

In der Telekommunikations- und Internetbranche stößt der Gesetzesentwurf auf heftige Kritik. Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte die Pläne, da sie auf eine Totalüberwachung hinausliefen und der Schutz der Privatsphäre nicht mehr gewährleistet sei.

Die vorgezogene Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung setzt zudem vor allem die Internetbranche massiv unter Druck, da bislang keine Verbindungsdaten gespeichert wurden und dafür neue technische und organisatorische Prozesse erst definiert und umgesetzt werden müssen. Dadurch entstehen hohe Kosten – für die Umsetzung eines Gesetzes, das u. U. vom Bundesverfassungsgericht oder vom Europäischen Gerichtshof wieder gestoppt wird.


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