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E-Commerce: Button-Lösung für mehr Schutz gegen Kostenfallen
19. Juli 2012

Ab dem 1. August gelten für Unternehmen, die online Waren an Endverbraucher verkaufen, neue gesetzliche Regeln, die die Verbraucher besser vor dem versehentlichen Abschluss unerwünschter Abonnements (Abofallen) und sonstiger Kostenfallen schützen sollen. Dafür tritt die so genannte Button-Lösung in Kraft, die die Informationspflichten des Unternehmers während des Bestellvorgangs regelt.

Die Grundregel lautet, dass für den Käufer jederzeit transparent sein muss, welche Aktion er mit dem nächsten Mausklick vornimmt. Unmittelbar vor einer Bestellung müssen dem Käufer folgende Informationen übermittelt werden:

  • Wesentliche Merkmale des Produktes oder der Dienstleistung
  • Gesamtpreis
  • Versandkosten
  • Steuern
Neu und verpflichtend ab dem 1. August ist die Gestaltung des Bestell-Buttons: Unmittelbar vor der kostenpflichtigen Bestellung muss der Button gut lesbar die Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ tragen. Der Hinweis auf das Eingehen einer Zahlungsverpflichtung durch den Käufer ist für die Beschriftung des Buttons zwingend.

Nicht eindeutige Bezeichnungen wie "Bestellen", "Bestellung abschließen", "Weiter" oder "Anmeldung" sind nicht mehr zulässig, denn irreführende Bezeichnungen waren in der Vergangenheit einer der Hauptgründe dafür, dass Käufer oft nicht zwischen kostenpflichtigen und Gratis-Angeboten unterscheiden konnten.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat in einem Whitepaper die wesentlichen Anforderungen formuliert, die sich aus der Gesetzesänderung (§ 312g, Absatz 2 BGB) ergeben.

Weitere Informationen:
Druckknopf gegen Abofallen (heise.de)
BGB § 312g Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr


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