7. Mai 2010
Auch wenn zum Glück erst mal der Sommer vor uns liegt – der Start des elektronischen Personalausweises am 1. November rückt unaufhörlich näher. Das Bundesministerium des Innern hat dazu ein Internetangebot veröffentlicht, das interessierte Bürger mit Informationen rund um das neue Ausweisdokument versorgt: www.personalausweisportal.de
Zu finden sind Broschüren und Videos, die über die Funktionen des ePersonalausweises aufklären, insbesondere über die neuen Online-Möglichkeiten wie die Unterschriftsfunktion und die Online-Ausweisfunktion. Auch Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden thematisiert.
Wichtig zu wissen: Der Ausweisinhaber selbst entscheidet, wie er seinen Ausweis nutzen möchte, ob mit oder ohne Online-Ausweisfunktion, elektronischer Unterschrift und digitalem Fingerabdruck.
Diensteanbieter, z.B. Webshop-Betreiber, können ab sofort Berechtigungszertifikate bei der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) im Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Zertifikate legen fest, welche personen- und ausweisbezogenen Daten der Anbieter aus dem Personalausweis abfragen darf.