Archiv
Unser News-Archiv zum Stöbern
Jobs
Gebühren für den elektronischen Personalausweis
9. August 2010

Am 1. November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis das herkömmliche Ausweisdokument ablösen. Jetzt steht auch fest, mit welchen Gebühren die Bürgerinnen und Bürger rechnen müssen.

Für Personen ab 24 Jahren wird die Beantragung des neuen Ausweises 28,80 Euro kosten, Antragsstellende unter 24 Jahren zahlen immerhin noch 22,80 Euro. Für Bedürftige ist eine Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich, die Entscheidung darüber liegt jedoch in der Hand der Länder.

Einige Funktionen des neuen Ausweises sind nur bei der Ausgabe des Dokuments kostenfrei, sollen sie nachträglich aktiviert werden, schlagen sie mit 6 Euro zu Buche. Dazu gehören die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion und die im Online-Verkehr benötigte sechsstellige PIN. Beide sind bei der Ausgabe kostenfrei. Wird die Online-Ausweisfunktion aber erst nachträglich beantragt oder muss die PIN geändert werden, weil sie vergessen wurde oder der Verdacht auf Missbrauch besteht, kostet dies je 6 Euro. Gebührenfrei bleiben das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Anschriftenänderung sowie das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall.

Weitere Informationen:
Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis


© 2004-2018 - 4commerce technologies AG / Impressum + Datenschutz