8. November 2011
Xing, Facebook und jetzt auch Google+: Die großen sozialen Netzwerke bieten zunehmend auch Unternehmen eine Plattform, um sich und ihr Business der Netzöffentlichkeit zu präsentieren. Was dabei allerdings oft vergessen wird: Auch in diesen Netzwerken gilt für Unternehmen die gesetzliche Informationspflicht gemäß Telemediengesetz (TMG). Demzufolge sind Unternehmen verpflichtet, auf Ihren Seiten etwa bei Xing oder Facebook ein vollständiges Impressum zu führen.
Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Aschaffenburg, das im August 2011 der Klage eines Medienunternehmens gegen einen Wettbewerber statt gab. Der Wettbewerber hatte auf seiner Facebook-Seite kein vollständiges Impressum, sondern nur Adresse und Telefonnummer veröffentlicht, worin der Kläger einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sah und klagte.
Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf das Telemediengesetz und hoben hervor, dass die Impressumspflicht generell für alle geschäftlich genutzten Seiten im Netz gelte, einschließlich der Präsenz in sozialen Netzwerken. Dabei reiche es auch ausdrücklich nicht aus, vom sozialen Netzwerk auf das Impressum der Unternehmenswebseite zu verlinken; alle juristisch erforderlichen Angaben müssen leicht einsehbar auf der Netzwerkseite selbst zu finden sein.
Die Empfehlung an Unternehmen kann daher nur lauten, die Angaben auf Social-Nezwork-Seiten zu überprüfen und wenn nötig zu ergänzen. Kleine Ursache, große Wirkung, wenn es darum geht, juristischen Ärger zu vermeiden.
Quelle: Impressumspflicht auch bei Facebook (heise.de)