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Neue EU-Verordnung für Online-Shops in Kraft
5. Februar 2016

Anfang Januar ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die den Online-Handel und hier die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten betrifft. Ziel der Verordnung ist es, EU-weit eine schnelle und faire außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu ermöglichen.

Hierzu wird eine Online-Plattform aufgebaut, auf der Streitigkeiten online aus der Welt geschafft werden sollen. Vorgesehen ist u.a. die Bereitstellung eines elektronischen Beschwerdeformulars und die Vermittlung der Beschwerden an die jeweils zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle (AS-Stelle). Beschwerden können sowohl Verbraucher wie auch Händler einstellen.

Die Plattform soll geplant am 15. Februar online gehen und unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar sein. Die Nutzung ist kostenfrei.

Was bedeutet das für die Betreiber von Online-Shops?
Sie müssen bereits seit Inkrafttreten der Verordnung am 9. Januar auf ihrer Webseite einen Link zu der Online-Plattform zur Verfügung stellen. Wo und wie der Link eingebunden werden soll, schreibt die Verordnung nicht im Detail vor. Ähnlich wie beim Impressum soll er aber leicht erreichbar sein und es muss eine Kontakt-E-Mail-Adresse angegeben werden. Daher bietet sich an, den Link im Impressum mit aufzuführen und in einem kurzen Textabsatz auf die neue EU-Verordnung hinzuweisen.

Die neue Regelung gilt für alle Betreiber von Online-Shops in der EU verpflichtend. Wer es versäumt, den Link auf die Online-Plattform einzubinden, handelt rechtswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Das gilt ausdrücklich auch obwohl und so lange die Online-Plattform noch nicht online ist.

Hintergrund
Die neue Verordnung und die Online-Plattform stehen vor dem Hintergrund das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Einkauf zu schützen und zu stärken, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Die Plattform gilt aber auch für innerdeutsche Streitfälle.

Wofür die Plattform nicht gilt
Die Plattform ist nicht für alle Arten von Streitfällen gedacht. Sie ist nicht vorgesehen für:

  • Streitigkeiten aus offline abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen
  • Konfliktfälle zwischen Unternehmen
  • Online-Shop-Betreiber mit Sitz außerhalb der EU
  • Online-Händler, die ihre Waren und Dienstleistungen nur an Verbraucher außerhalb der EU veräußern
Quellen:
ODR-Verordnung – Neue Hinweispflichten für Onlineshop-Betreiber (it-rechtsinfo.de)
Achtung: Neue Informationspflicht für Onlinehändler (datenschutzbeauftragter-info.de)
Verbraucherschlichtung: Neue Infopflichten seit Samstag! (shopbetreiber-blog.de)

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